Solidarisch, kreativ, selbstverwaltet und unverkäuflich. Unter diesem Motto kaufen Gruppen unter dem Dach des Mietshäuser Syndikats Häuser und Grundstücke. Die Häuser, die übernommen oder neu gebaut werden sind Mietshäuser, die die Bewohner und Bewohnerinnen selbst verwalten. Das Mietshäuser Syndikat hält ein Vetorecht auf deren Verkauf. Auf diese Weise wird durch das Syndikatsmodell nicht Privateigentum gebildet, sondern Wohnraum vor Spekulation bewahrt. In den Häusern wird es möglich, neue Modelle des Zusammenwohnens zu entwickeln sowie die Mietpreise stabil zu halten.

Das Mietshäuser Syndikat existiert seit 1992, aktuell gibt es über 120 bestehende Hausprojekte bundesweit. Finanziert werden Hauskauf oder -bau mit einer Mischung aus Bankkrediten und Privatdarlehen. Diese Darlehen werden von möglichst vielen Unterstützern und Unterstützerinnen eingeworben. Ziel ist es, viele kleine Darlehen zu erhalten, die es in der Summe ermöglichen, mit einem zusätzlichen Bankkredit, ein Projekt zu finanzieren. Über die Miete werden die Darlehen und der Kredit zurückgezahlt.

Das Hausprojekt und das Mietshäuser Syndikat bilden eine GmbH. Die Beteiligung des Syndikats verhindert die Rückumwandlung in Eigentum.

Regionale Gruppen des Mietshäuser Syndikats beraten und unterstützen neue Hausprojektgruppen mit langjährigem Know-How und viel Engagement.

Selbstverwaltet

Im Syndikats-Modell obliegt die Hausverwaltung dem Hausverein. In ihm sind die Bewohner des Hauses Mitgliederinnen und Mitglieder. Der Vorstand des Vereins kann Entscheidungen nur auf Grund von Beschlüssen der Mitgliederversammlung treffen. Sie entscheidet so über alle Verwaltungsangelegenheiten, also zum Beispiel über die Ausgestaltung der Mietverträge, über die Ausführung von Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Nutzung der Gewerberäume. Auf diese Weise ist über das Vereinsrecht sichergestellt, dass das Haus in Selbstverwaltung geführt wird.

Als Gesellschafter in der Hausbesitz GmbH ist der Hausverein außerdem Mitbesitzer der Hauses. Lediglich über dessen Veräußerung kann er nicht allein entscheiden, hier hat das Mietshäuser Syndikat als zweiter Gesellschafter ein Vetorecht.

Spekulationsfrei

Obwohl die Bewohner durch den Hausverein über dessen Nutzung frei entscheiden können, können sie dies nicht über das Haus selbst. Dem Mietshäuser Syndikat gehört es genau so wie dem Hausverein selbst. Es verhindert als externe Kontrollinstanz dessen Verkauf.

Daraus folgt, dass das Haus nachhaltig vor Spekulation bewahrt sein wird. Im Gegensatz zu z.B. Baugruppen, können wir unser Haus nicht weiter veräußern, selbst wenn die Rendite noch so hoch und Verträge mit der Stadt längst abgelaufen wären. Auch in manchen Genossenschaftsverträgen sind bereits Klauseln eingebaut, die eine nachträglich Privatisierung des Genossenschaftseigentums ermöglichen.