im Mietshäuser Syndikat

Schlagwort: linse-hausprojekt

Projektfinanzierung in Zeiten des Kleinanlegerschutzgesetzes

Das Haus, das wir auf der Schöneberger Linse bauen wollen, soll in vielerlei Hinsicht ein Gegenentwurf sein, sowohl zu den Luxusappartements und Loftwohnungen, die zur Zeit z.B. prominent um öffentliche Grünanlagen entstehen, als auch zum Wohnungsbau von der Stange, den die Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften praktizieren.

Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist die konsequente Umsetzung des Konzeptes der Mietwohnung. Um einzuziehen muss kein Eigenkapital investiert und kein Genossenschaftsanteil gezeichnet werden. Rund 3/4 des Gesamtinvestitionsvolumens wird über einen Bankkredit, KfW- und Neubauförderung gedeckt, das restliche Viertel leihen wir uns als Nachrangdarlehen, direkt von Privatpersonen als Direktkredite.

In Folge der Prokon-Pleite wurde im Juli 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz erlassen. Es soll verhindern, dass Privatpersonen ihr Geld schlecht informiert in womöglich hochriskante Anlageformen investieren.

Das Kleinanlegerschutzgesetz verpflichtet Projekte, die Geld von Privatpersonen einwerben, die Risiken der Geldanlage klar zu benennen. Dabei unterscheidet es zwischen Art und Größe des Projektes. Projekte die mehr als 2.500.000€ als Direktkredite einwerben wollen, müssen jährlich einen Prospekt herausbringen, der ausführlich über deren wirtschaftliche Lage informiert. Die Herstellung eines solchen Prospektes kostet ca. 30.000€, ein Betrag den z.B. wir in einer so frühen Projektphase nicht aufbringen können.

Kleinere Projekte wie unseres sind von der Prospektpflicht ausgenommen. Sie können Direktkredite entweder innerhalb einer Bagatellgrenze einwerben, oder, sofern sie eine gemeinnüztige, kirchliche oder soziale Zielsetzung haben, ein Vermögensinformationsblatt bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hinterlegen.

Erst wenn wir den Zuschlag für eines der Grundstücke auf der Schöneberger Linse erhalten haben, können wir dort ein Haus bauen, bezahlbare Mieten einnehmen und davon Zins und Tilgung zahlen. Bis dahin können Sie uns aber bereits mit Direktkreditzusagen unterstützen. Diese müssen wir bei der Bank vorlegen, um dort ein Darlehen zu erhalten. Detaillierte Informationen finden Sie bei Finanzierung.

Von der Kleinen Anfrage zur Initiative

Im Oktober 2015 stießen wir auf eine kleine Anfrage im Abgeordnetenhaus, in der gefragt wurde, welche Grundstücke, die sich im Besitz des Landes Berlin befinden, demnächst in einem Konzeptverfahren vergeben werden sollten. Die Senatsverwaltung für Finanzen antwortete: Unter anderem vier Grundstücke auf der sogenannten Schöneberger Linse.

Wir recherchierten weiter. Eine kurze Suche im Internet ergab, dass der Bezirk Tempelhof-Schöneberg tatsächlich seit damals bereits einem halben Jahr Ideen zum Start solch eines Verfahrens veröffentlicht hatte. Wir riefen bei der Senats- und Bezirksverwaltung an, es würde voraussichtlich in der ersten Hälfte dieses Jahres starten. Es blieb also Zeit uns zu organisieren.

Zusammen mit einigen Mitgliedern der Initiative Rathausstern-Lichtenberg, die bereits 2013 im Konzeptverfahren um die Rathausstraße 12 nahe dem Bahnhof Frankfurter Allee antraten, besichtigten wir das Gelände und berieten beim Italiener um die Ecke das weitere Vorgehen. Vielleicht gelänge es ja hier ein selbstverwaltetes Hausprojekt nach dem Syndikatsmodell zu realisieren.

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Wir schickten eine Einladung zu einem Interessierten-Treffen über einen E–Mail-Verteiler der Regionalberatung Berlin Brandenburg des Mietshäuser Syndikats. Die Antwort war überwältigend. Ende 2015 kamen Hausprojektinteressierte aus insgesamt 20 Gruppen zusammen. Wir fassten den Stand der bisherigen Recherche zusammen und berichteten über die Erfahrungen aus dem letzten Konzeptverfahren. Weitere Treffen wurden vereinbart.

Seit dem verstehen wir uns als Initativenverbund Schöneberger Linse — Hausprojekte im Mietshäuser Syndikat. Auf der Schöneberger Linse wollen wir unseren Teil der Stadt mitgestalten, selbstverwaltet und kapitalneutral.

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